„Elegante Zeit Planung:
Für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit.
Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich diese Frist automatisch vom 31. Juli auf den 28. Februar des folgenden Jahres.
Zusätzlich können Sie eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer bis zu 4 Jahre rückwirkend zurückfordern.“
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, dem Finanzamt kein Geld zu schenken!
Vertrauen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung.
Vorstand
Stellvertreter