Die Erstellung der Einkommensteuererklärung und diverse andere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Sie entrichten

  • eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30 EUR
  • einen sozial nach dem Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag. 

Die Mitgliedschaft kann jährlich  bis zum 30.09  gekündigt werden.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus

  • Bruttoarbeitslohn (auf Lohnsteuerkarten)
  • Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge,  steuerfreie  Lohnersatzleistungen zB   Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld
  • Mieteinnahmen  aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen und (oder ) privaten Veräußerungsgeschäften

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 4. genannten Einnahmen zusammengerechnet

Beitrags-klasseBemessungsgrundlagein EURMitgliedsbeitrag in EURO
1bis 8.00050,00
28.001 bis 16.00080,00
316.001 bis 25.000100,00
425.001 bis 37.000160,00
537.001 bis 50.000180,00
650.001 bis 75.000210,00
775.001 bis 100.000250,00
8100.001 bis 125.000300,00
9125.001 bis 150.000350,00
10150.001 bis 175.000480,00
11175.001 bis 195.000500,00
12195.001 bis 235.000600,00
13235.001 bis 350.000700,00

 *Bei der Erstellung der Steuererklärung für mehrere Jahre werden die Einnahmen von der Jahren als Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gelegt